Startseite > Aktuelles > 30.08.20201 | CoronaSchVO: Informationen für Patienten der Gräflichen Kliniken Bad Driburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Patienten und Patientinnen,

seit dem 20.08.2021 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung mit der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). In den Gräflichen Kliniken Bad Driburg haben wir daher neue Maßnahmen ergriffen, um vor dem Hintergrund steigender Inzidenzzahlen unsere Kliniken als „geschützten Raum“ gut aufzustellen. Gleichzeitig ermöglichen die Maßnahmen die Fortsetzung der Freizeitangebote. Im Vordergrund steht dabei die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Patientinnen und Patienten, damit wir unseren Klinikbetrieb reibungslos aufrechterhalten können.

Für Patienten der Gräflichen Kliniken Bad Driburg heißt das:

Neuaufnahmen

Für alle Neuaufnahmen gilt die 3-G-Regel: Bei Anreise ist der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48-Stunden) erforderlich.  

Patienten im Hause

Patienten, die nicht vollständig geimpft sind (inkl. Wartezeit) oder deren Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, benötigen alle zwei Tage ein negatives Testergebnis. Die dafür notwendigen Testungen werden bereits in der Therapieplanung zeitlich mit eingeplant und erfolgen in der hauseigenen Diagnostik der Klinik. Die Termine finden Sie in Ihrem Therapieplan.

Zum Nachweis und Einhaltung der 3-G-Regel erhalten alle geimpften und genesenen Patienten ein anders farbiges Armband als ungeimpfte Patienten.

Die Maskenpflicht in der Klinik bleibt weiterhin bestehen. Ebenso gelten weiterhin die Regelungen für Händedesinfektion, Abstand und Lüften.

Einzelfallregelungen: Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Klinikleitung